Abfallschlüssel 17 05 04
Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
Stand 19.10.2026 · Information, keine Rechtsberatung
Ausgehobener Boden und Steine aus Baugruben, Leitungsgräben und Erdarbeiten.
Bezug zur Ersatzbaustoffverordnung
Wird als Bodenmaterial (BM-0 bis BM-F3) eingestuft. Auch unaufbereiteter Boden braucht einen Lieferschein, ausgestellt vom Inverkehrbringer.
Typische Ersatzbaustoffe und Klassen
- Bodenmaterial (BM): BM-0, BM-0*, BM-F0*, BM-F1, BM-F2, BM-F3
Spiegeleintrag
Gefährliche Varianten haben einen eigenen Schlüssel mit Sternchen: 17 05 03* (Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten). Welcher Eintrag gilt, hängt vom Schadstoffgehalt ab.
Im Lieferschein
- Kleinmengen-Ausnahme: Bei BM-0, BM-0* und BM-F0* kann der Lieferschein entfallen, wenn der Einbau insgesamt 200 t nicht überschreitet.
- Bodengruppe nach DIN 18196 in Nr. 5.3 des Lieferscheins angeben.
Im Lieferschein-Generator wählen Sie den Schlüssel aus einer Liste oder tippen ihn frei ein.
Quellen
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage
- Anlage 1 EBV, Ersatzbaustoffe und Materialklassen
- Anlage 7 EBV, Muster Lieferschein
Diese Seite informiert und berät nicht. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder eine fachkundige Beratung.