Abfallschlüssel mit EBV-Bezug
Stand 19.10.2026 · Information, keine Rechtsberatung
17 01 01
Beton
typisch: RC
17 01 02
Ziegel
typisch: ZM, RC
17 01 07
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
typisch: RC
17 05 04
Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
typisch: BM
17 05 06
Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
typisch: BG
17 05 08
Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
typisch: GS
19 12 09
Mineralien (z. B. Sand, Steine)
typisch: RC, BM
19 01 12
Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen
typisch: HMVA
Weitere Schlüssel im Generator
- 17 01 03
- Fliesen und Keramik
- 17 09 04
- Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
- 20 02 02
- Boden und Steine (Garten- und Parkabfälle)
- 10 01 01
- Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt
- 10 01 02
- Filterstäube aus Kohlefeuerung
- 10 02 01
- Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke
- 10 02 02
- Unverarbeitete Schlacke
- 10 06 01
- Schlacken aus der Erstschmelze
- 10 09 03
- Ofenschlacke
- 10 09 08
- Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen
Die Zuordnung zu Ersatzbaustoffen ist eine Orientierung. Welche Klasse ein Material hat, ergibt sich aus der Güteüberwachung oder Untersuchung.