EBV-LieferscheinLieferschein erstellen

Abfallschlüssel mit EBV-Bezug

Mineralische Abfälle nach Abfallverzeichnis-Verordnung, die als Ersatzbaustoff in Verkehr gebracht werden. Der Schlüssel gehört in Nr. 2.3 des Lieferscheins.

Stand 19.10.2026 · Information, keine Rechtsberatung

Weitere Schlüssel im Generator

17 01 03
Fliesen und Keramik
17 09 04
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
20 02 02
Boden und Steine (Garten- und Parkabfälle)
10 01 01
Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt
10 01 02
Filterstäube aus Kohlefeuerung
10 02 01
Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke
10 02 02
Unverarbeitete Schlacke
10 06 01
Schlacken aus der Erstschmelze
10 09 03
Ofenschlacke
10 09 08
Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen

Die Zuordnung zu Ersatzbaustoffen ist eine Orientierung. Welche Klasse ein Material hat, ergibt sich aus der Güteüberwachung oder Untersuchung.