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Der EBV-Sammellieferschein

Der Referentenentwurf vom Juli 2026 führt mit § 25 Abs. 1a einen Sammellieferschein ein. Mehrere Lieferungen dürfen dann auf einem Dokument stehen, wenn vier Bedingungen erfüllt sind.

Stand 19.10.2026 · Information, keine Rechtsberatung

Noch Entwurf. Nach geltender Fassung braucht jede Lieferung einen eigenen Lieferschein.

Die vier Bedingungen

  1. Gleicher Ersatzbaustoff. Zum Beispiel ausschließlich Recycling-Baustoff, kein Wechsel zu Bodenmaterial.
  2. Gleiche Materialklasse. Alle Lieferungen haben dieselbe Klasse, etwa RC-1. Eine Fuhre RC-2 braucht einen eigenen Lieferschein.
  3. Gleicher Anlagenbetreiber. Das Material stammt vom selben Betreiber der Aufbereitungsanlage.
  4. Gleiche Baumaßnahme. Alle Lieferungen gehen an dieselbe Baustelle.

Alle vier müssen gleichzeitig erfüllt sein. Der Sammellieferschein enthält trotzdem alle Pflichtangaben nach Anlage 7 und listet die einzelnen Lieferungen mit Datum und Tonnen.

Beispiel

Ein Abbruchunternehmen bricht mit einem mobilen Brecher Bauschutt zu RC-1, Körnung 0/32. Über drei Tage gehen fünf Fuhren an dieselbe Erschließungsbaustelle, alle vom selben Spediteur.

  • 14.10.2026: 26,4 t und 25,8 t
  • 15.10.2026: 27,1 t
  • 16.10.2026: 26,0 t und 24,9 t

Ergebnis: ein Sammellieferschein über 130,2 t RC-1 mit fünf Einzelpositionen statt fünf einzelner Lieferscheine. Kommt am 16.10. zusätzlich eine Fuhre RC-2, bekommt sie einen eigenen Lieferschein.

Im Konto

Im kommenden Konto prüft das System die vier Bedingungen automatisch und blockiert Lieferungen, die nicht passen. Die Funktion ist hinter dem Schalter „Novelle aktiv“ verfügbar, solange der Entwurf nicht beschlossen ist.

Quellen

Diese Seite informiert und berät nicht. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder eine fachkundige Beratung.