EBV-LieferscheinLieferschein erstellen

EBV-Lieferschein online ausfüllen

Alle Pflichtangaben nach § 25 Abs. 1 EBV in der Reihenfolge des Musters in Anlage 7. Live-Vorschau, PDF sofort, ohne Konto.

Stand 19.10.2026 · Information, keine Rechtsberatung

Novelle aktiv

Formular nach dem Referentenentwurf vom Juli 2026. Noch nicht beschlossen; Standard bleibt die geltende Fassung. Was sich ändert

Kopfdaten (freiwillig)
1 Betreiber der Aufbereitungsanlage oder Inverkehrbringer

Telefon oder E-Mail ist Pflicht.

2 Art und Beschaffenheit des Ersatzbaustoffes
Anlage 1 EBV
Anlage 7 Nr. 2.1
Anlage 7 Nr. 2.1

Wird aus der Auswahl übernommen. Ergänzen Sie bei Bedarf, etwa „Recycling-Baustoff, Frostschutzgemisch“.

Anlage 7 Nr. 2.3, AVV

Tippen Sie die Nummer oder wählen Sie aus der Liste. Andere Schlüssel können Sie frei eingeben.

3 Güteüberwachende Stelle oder Untersuchungsstelle
4 Anforderungen für bestimmte Einbauweisen

Manche Einbauweisen sind laut Fußnote nur unter Bedingungen zulässig. Tragen Sie hier ein, ob und wie diese eingehalten werden.

5 Angaben zur Lieferung
Nr. 5.1
Nr. 5.2
Nr. 5.3
6 Beförderer

Telefon oder E-Mail ist Pflicht.

7 Datum und Unterschrift

Nach geltender Fassung das PDF ausdrucken und unterschreiben oder eine elektronische Signatur nutzen.

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Was in jedes Feld gehört

Die Nummern entsprechen dem amtlichen Muster. Wer den Lieferschein ausstellt: der Betreiber der Aufbereitungsanlage oder der Inverkehrbringer von unaufbereitetem Boden und Baggergut. Er bewahrt ihn 5 Jahre auf (§ 25 Abs. 4 EBV).

  1. 1

    Inverkehrbringer

    Betreiber der Aufbereitungsanlage oder, bei unaufbereitetem Boden und Baggergut, der Inverkehrbringer. Anschrift des Hauptsitzes mit Telefon oder E-Mail.

  2. 2

    Ersatzbaustoff und Abfallschlüssel

    Bezeichnung, Abkürzung und Materialklasse nach Anlage 1. Bei Gemischen alle Bestandteile mit Klasse und Anteil. Ist das Material Abfall, kommt der Schlüssel nach AVV dazu.

  3. 3

    Güteüberwachende Stelle

    Name und Anschrift der Stelle, die die Güteüberwachung durchführt, oder der Untersuchungsstelle bei Boden und Baggergut.

  4. 4

    Fußnoten der Einbautabellen

    Angaben, ob die Bedingungen aus den Fußnoten der Tabellen in Anlage 2 oder 3 eingehalten sind. Diese Fußnoten schränken einzelne Einbauweisen ein.

  5. 5

    Lieferung

    Liefermenge in Tonnen, Abgabedatum und Lieferkörnung (z. B. 0/32) oder Bodengruppe (z. B. GW, SU).

  6. 6

    Beförderer

    Name und Anschrift des Transportunternehmens mit Kontakt. Der Beförderer übergibt den Lieferschein an den Verwender.

  7. 7

    Datum und Unterschrift

    Der Inverkehrbringer versichert mit seiner Unterschrift die Richtigkeit. Laut Entwurf 2026 reicht künftig eine einfache elektronische Signatur.

Fehlt eine Pflichtangabe oder ist sie falsch, droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro (§ 26 EBV in Verbindung mit § 69 KrWG). Am Ende der Baustelle fasst der Verwender alle Lieferscheine im Deckblatt zusammen.