EBV-Lieferschein: Wer ihn ausstellt, was hineingehört, wie lange er aufbewahrt wird
Stand 19.10.2026 · Information, keine Rechtsberatung
Kurz gesagt
- Den Lieferschein stellt der Betreiber der Aufbereitungsanlage aus, bei nicht aufbereitetem Bodenmaterial oder Baggergut der Inverkehrbringer (§ 25 Abs. 1 Satz 1 EBV).
- Er muss spätestens bei der Anlieferung vorliegen, folgt dem Muster in Anlage 7 und enthält acht Pflichtangaben.
- Der Aussteller unterschreibt, gibt ihn dem Beförderer, und der übergibt ihn dem Verwender (§ 25 Abs. 2).
- Der Aussteller bewahrt eine Kopie 5 Jahre ab Ausstellung auf (§ 25 Abs. 4). Für einige Boden- und Gleisschotterklassen entfällt der Lieferschein bis insgesamt 200 t (§ 25 Abs. 3 Satz 3).
Wer stellt den Lieferschein aus?
Der Betreiber der Aufbereitungsanlage, in der der Ersatzbaustoff hergestellt wurde. Das kann ein stationäres Recyclingwerk sein oder eine mobile Anlage auf der Baustelle. Bei nicht aufbereitetem Bodenmaterial oder Baggergut stellt derjenige den Lieferschein aus, der es in Verkehr bringt (§ 25 Abs. 1 Satz 1 EBV).
Der Verwender, also das Unternehmen, das den Baustoff einbaut, stellt keinen Lieferschein aus. Seine Pflicht ist das Deckblatt nach § 25 Abs. 3.
Wann muss der Lieferschein vorliegen?
Spätestens bei der Anlieferung (§ 25 Abs. 1 Satz 1). Er kann also schon an der Waage entstehen und mit der Fuhre mitfahren. Laut Entwurf der EBV-Novelle 2026 soll er künftig spätestens mit dem Inverkehrbringen vorliegen.
Was muss im Lieferschein stehen?
Acht Angaben, in der Reihenfolge des Musters in Anlage 7:
| Nr. | Angabe | Inhalt |
|---|---|---|
| 1 | Inverkehrbringer | Name und Anschrift des Betreibers der Aufbereitungsanlage oder des Inverkehrbringers |
| 2 | Ersatzbaustoff und Materialklasse | Bezeichnung nach Anlage 1, bei Gemischen jeder Bestandteil mit Klasse |
| 3 | Abfallschlüssel | Schlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung, wenn das Material Abfall ist |
| 4 | Überwachende Stelle | Güteüberwachende Stelle oder, bei Boden und Baggergut, die Untersuchungsstelle |
| 5 | Fußnoten der Einbautabellen | Ob die Bedingungen aus den Fußnoten in Anlage 2 oder 3 eingehalten sind |
| 6 | Menge und Datum | Liefermenge in Tonnen und Datum der Abgabe |
| 7 | Körnung oder Bodengruppe | Lieferkörnung (z. B. 0/32) oder Bodengruppe (z. B. GW, SU) |
| 8 | Beförderer | Name und Anschrift des Transportunternehmens |
Welche Klassen es gibt, steht in der Tabelle der Materialklassen, die passenden Schlüssel unter Abfallschlüssel. Die Klasse ergibt sich aus der Güteüberwachung, nicht aus dem Abfallschlüssel.
Wie kommt der Lieferschein zum Verwender?
Der Aussteller unterschreibt den ausgefüllten Lieferschein und übergibt ihn dem Beförderer. Der Beförderer übergibt ihn dem Verwender (§ 25 Abs. 2). Der Verwender sammelt alle Lieferscheine einer Baumaßnahme und dokumentiert sie mit dem Deckblatt.
Wann entfällt der Lieferschein?
Für Bodenmaterial und Baggergut der Klassen 0, 0* und F0*, Gleisschotter der Klasse 0 und Schmelzkammergranulat kann der Lieferschein entfallen, wenn insgesamt nicht mehr als 200 Tonnen in ein technisches Bauwerk eingebaut werden (§ 25 Abs. 3 Satz 3). Maßgeblich ist die Gesamtmenge im Bauwerk, nicht die einzelne Fuhre. Für alle anderen Klassen, etwa RC-1, gilt die Ausnahme nicht.
Wie lange wird der Lieferschein aufbewahrt?
- Aussteller: eine Durchschrift oder Kopie 5 Jahre ab Ausstellung (§ 25 Abs. 4).
- Grundstückseigentümer: Deckblatt und Lieferscheine, solange der Ersatzbaustoff eingebaut ist (§ 25 Abs. 4).
Beide müssen die Unterlagen der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen. Was bei Verstößen droht, steht im Artikel Bußgelder nach der EBV.
Häufige Fragen
Braucht jede Fuhre einen eigenen Lieferschein?
Nach geltender Fassung ja: Der Lieferschein nennt die Liefermenge und das Abgabedatum einer Lieferung. Der Entwurf der EBV-Novelle vom Juli 2026 sieht einen Sammellieferschein für mehrere Lieferungen vor, der aber noch nicht gilt.
Muss ich als Bauunternehmen einen Lieferschein ausstellen?
Nur, wenn Sie selbst eine Aufbereitungsanlage betreiben, etwa einen mobilen Brecher, oder nicht aufbereitetes Bodenmaterial oder Baggergut in Verkehr bringen. Bauen Sie Ersatzbaustoffe nur ein, sind Sie Verwender: Sie sammeln die Lieferscheine und erstellen das Deckblatt.
Darf der Lieferschein digital sein?
Die geltende Fassung von § 25 schreibt kein bestimmtes Medium vor, verlangt aber eine Unterschrift. In der Praxis wird das PDF oft ausgedruckt und von Hand unterschrieben. Nach dem Entwurf der Novelle sollen Lieferscheine künftig nur noch elektronisch erstellt werden, eine einfache elektronische Signatur soll genügen.
Was kostet ein fehlender Lieferschein?
Wer den Lieferschein nach § 25 Abs. 1 Satz 1 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt, handelt ordnungswidrig (§ 26 Abs. 2 Nr. 3 EBV). Der Rahmen liegt bei bis zu 10.000 Euro (§ 69 Abs. 3 KrWG).
Quellen
- § 25 EBV, Lieferschein und Deckblatt
- Anlage 7 EBV, Muster Lieferschein
- Anlage 1 EBV, Materialwerte und Klassen
- § 26 EBV, Ordnungswidrigkeiten
- § 69 KrWG, Bußgeldvorschriften
Redaktion EBV-Lieferschein, Stand 19.10.2026. Diese Seite informiert und berät nicht. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder eine fachkundige Beratung.